Rechtliches

Teilnahmebedingungen – Tippgeberprogramm

Quartier5 Immobilien

Inhaber: Daniel Höber

Am Judenfriedhof 11

56743 Mendig

 

Stand: Februar 2026

 

1. Gegenstand des Programms

Quartier5 Immobilien gewährt Privatpersonen („Tippgeber“) eine erfolgsabhängige Tippgeberprovision für die erstmalige Benennung eines konkret verkaufsbereiten Immobilieneigentümers.

 

Die Teilnahme ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.

 

2. Voraussetzungen für die Provision

Ein Anspruch entsteht ausschließlich, wenn:

 

  1. der Eigentümer dem Makler zuvor nachweislich nicht bekannt war,
  2. die Benennung schriftlich unter Angabe vollständiger Kontaktdaten erfolgt,
  3. innerhalb von 12 Monaten nach Benennung ein schriftlicher Maklervertrag zustande kommt,
  4. ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen wird,
  5. die Maklerprovision vollständig und endgültig bei Quartier5 Immobilien eingegangen ist,
  6. die Benennung ursächlich für den Vertragsabschluss war.

 

Die Ursächlichkeit ist vom Tippgeber im Zweifel nachzuweisen.

 

3. Höhe der Tippgeberprovision

Maßgeblich ist der notarielle Kaufpreis der verkauften Immobilie:

 

Bis 200.000 € → 500 €

Bis 400.000 € → 1.000 €

Ab 400.000 € → 1.500 €

 

Ein Anspruch besteht nur einmal pro Objekt.

 

Mehrfachmeldungen werden nach dem Prioritätsprinzip (Zeitpunkt des Eingangs) berücksichtigt.

 

4. Ausschluss des Anspruchs

Ein Anspruch besteht insbesondere nicht, wenn:

  • der Eigentümer bereits bekannt war,
  • der Eigentümer selbst Kontakt aufgenommen hat,
  • kein Maklervertrag zustande kommt,
  • kein qualifizierter Alleinauftrag zustande kommt,
  • der Kaufvertrag rückabgewickelt wird,
  • die Maklerprovision ausfällt oder zurückerstattet wird,
  • der Verkauf erst nach Ablauf von 12 Monaten erfolgt.

 

Bereits ausgezahlte Beträge sind im Falle einer nachträglichen Rückabwicklung zurückzuerstatten.

 

5. Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach:

 

  • vollständigem Zahlungseingang der Maklerprovision und
  • schriftlicher Auszahlungsanforderung des Tippgebers unter Angabe von Name, Anschrift und Bankverbindung.

 

Ein Anspruch auf Vorschuss besteht nicht.

 

6. Keine Maklertätigkeit

Der Tippgeber erbringt keine Maklertätigkeit im Sinne des § 34c GewO und führt insbesondere keine Vermittlungs-, Beratungs- oder Verhandlungstätigkeiten durch.

 

7. Steuerliche Verantwortung

Die Tippgeberprovision wird als einmaliger Auszahlungsbetrag gewährt.

 

Der Tippgeber ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Erklärung verantwortlich. Quartier5 Immobilien führt keine Steuern ab und übernimmt keine steuerliche Beratung.

 

8. Datenschutz

Der Tippgeber versichert, dass der Eigentümer mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten einverstanden ist.

 

Der Tippgeber stellt Quartier5 Immobilien von Ansprüchen frei, die aus einer unzulässigen Datenweitergabe resultieren.

 

9. Freiwilligkeit und Änderungsvorbehalt

Quartier5 Immobilien behält sich vor, das Tippgeberprogramm jederzeit anzupassen oder zu beenden.

 

Ein Anspruch besteht ausschließlich bei vollständiger Erfüllung der Teilnahmebedingungen.

 

Anbieter

Quartier5 Immobilien

Inhaber: Daniel Höber

Am Judenfriedhof 11

56743 Mendig

Deutschland

 

Telefon: 02652 5295127

E-Mail: info@quartier5.de

Website: www.quartier5.de