Quartier5 Immobilien
Inhaber: Daniel Höber
Am Judenfriedhof 11
56743 Mendig
Stand: Februar 2026
Quartier5 Immobilien gewährt Privatpersonen („Tippgeber“) eine erfolgsabhängige Tippgeberprovision für die erstmalige Benennung eines konkret verkaufsbereiten Immobilieneigentümers.
Die Teilnahme ist ausschließlich Privatpersonen vorbehalten, die nicht im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln.
Ein Anspruch entsteht ausschließlich, wenn:
Die Ursächlichkeit ist vom Tippgeber im Zweifel nachzuweisen.
Maßgeblich ist der notarielle Kaufpreis der verkauften Immobilie:
Bis 200.000 € → 500 €
Bis 400.000 € → 1.000 €
Ab 400.000 € → 1.500 €
Ein Anspruch besteht nur einmal pro Objekt.
Mehrfachmeldungen werden nach dem Prioritätsprinzip (Zeitpunkt des Eingangs) berücksichtigt.
Ein Anspruch besteht insbesondere nicht, wenn:
Bereits ausgezahlte Beträge sind im Falle einer nachträglichen Rückabwicklung zurückzuerstatten.
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 21 Tagen nach:
Ein Anspruch auf Vorschuss besteht nicht.
Der Tippgeber erbringt keine Maklertätigkeit im Sinne des § 34c GewO und führt insbesondere keine Vermittlungs-, Beratungs- oder Verhandlungstätigkeiten durch.
Die Tippgeberprovision wird als einmaliger Auszahlungsbetrag gewährt.
Der Tippgeber ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Erklärung verantwortlich. Quartier5 Immobilien führt keine Steuern ab und übernimmt keine steuerliche Beratung.
Der Tippgeber versichert, dass der Eigentümer mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten einverstanden ist.
Der Tippgeber stellt Quartier5 Immobilien von Ansprüchen frei, die aus einer unzulässigen Datenweitergabe resultieren.
Quartier5 Immobilien behält sich vor, das Tippgeberprogramm jederzeit anzupassen oder zu beenden.
Ein Anspruch besteht ausschließlich bei vollständiger Erfüllung der Teilnahmebedingungen.
Quartier5 Immobilien
Inhaber: Daniel Höber
Am Judenfriedhof 11
56743 Mendig
Deutschland
Telefon: 02652 5295127
E-Mail: info@quartier5.de
Website: www.quartier5.de
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